Häufige Fragen

Muss ich einen Patentanwalt beauftragen?

In allen Verfahren (siehe Schutzrechte) beim DPMA, HABM, EPA und WIPO kann eine im Inland ansässige Person selbst, oder eine Firma durch einen Firmenangehörigen, handeln. Anleitungen bieten die verschiedenen Ämter über ihre Internetseiten an. Es sollte aber beachtet werden, dass besonders große Sorgfalt vor Einreichung einer Anmeldung aufgewandt werden soll, da der Inhalt der Anmeldung später nicht mehr ergänzt werden kann, und dass die Materie der gewerblichen Schutzrechte ungewohnt und komplex ist. Zumindest für einen gewerblich tätigen Anmelder wird in der Regel der eigene Zeitaufwand und das Risiko grober Verfahrensfehler schwerer wiegen, als die bei Einschaltung eines Patentanwalts anfallenden Kosten.

Welchen Patentanwalt wähle ich?

Das Verhältnis zwischen Mandanten und Patentanwalt ist in hohem Maße von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis geprägt. Da sich ein Mandat häufig bereits durch das amtliche Verfahren, vor allem aber die Laufzeit der Schutzrechte über eine größeren Zeitraum erstreckt, sollte auch auf die persönliche Verträglichkeit geachtet werden. Wenn Sie nicht über persönliche Empfehlung von Bekannten zu einem Patentanwalt finden, können Sie versuchen, ein erstes kurzes Gespräch zum Kennenlernen zu vereinbaren. Sie können davon ausgehen, dass Ihr Patentanwalt das fachliche Verständnis für Ihr Problem besitzt, oder Sie von sich aus verantwortungsvoll darauf hinweist, dass ein anderer Kollege für Ihren Fall zu empfehlen wäre.

Ist meine Idee neu?

Bei den meisten Schutzrechten, Marken nehmen hier eine Sonderstellung ein, ist ein wesentliches Schutzerfordernis, dass der Gegenstand des Schutzrechts gegenüber dem Stand der Technik zum Anmeldezeitpunkt neu und hinreichend verschieden ist. Dies kann je nach Verfahrensart im Verlauf eines amtlichen Prüfungsverfahrens vor Gewährung eines Schutzrechts, und/oder im Streitfall um eine Verletzung des Schutzrechts geprüft werden. Es empfiehlt sich, bereits vor Einreichung eines Schutzrechts entsprechende Recherchen durchzuführen.

Gibt es fremde Rechte?

Das Problem fremder Rechte, welche einer eigenen vorgesehenen Geschäftstätigkeit entgegenstehen können, sollte frühzeitig durch entsprechende Recherchen überprüft werden. Eine Marktbeobachtung genügt hierfür in der Regel nicht, da häufig Schutzrechte von Wettbewerbern vorsorglich angemeldet und aufrechterhalten werden, ohne dass diese Schutzrechte benutzt sind und auf dem Markt in Erscheinung treten. Der Aufwand für eine Vorabrecherche erscheint gering im Vergleich zu dem Schaden aus einer Entwicklung oder einer intensiven Bewerbung eines Produkts, welches wegen eines fremden Schutzrechts nicht verwertet werden kann. Auch bei der Wahl eines Firmennamens sollte überprüft werden, ob fremde Rechte entgegenstehen können. Wenngleich für Recherchen grundsätzlich keine Gewähr auf Vollständigkeit übernommen werden kann und die Bewertung eines Recherchenergebnisses Spielraum lässt, können häufig durch in Recherchen aufgefundene offensichtlich bestehende fremde Rechte Fehlinvestitionen vermieden werden.